„Würfelspiel“
– Verdammnis oder Seelenheil
Hachberg/ Hochburg Emmendingen im Jahr 1677 und 2022
„Würfelspiel“
Die Skulptur „Würfelspiel“ greift ein Geschehnis aus dem Jahr 1677 auf. Zwei desertierte Landsknechte wurden zum Tode verurteilt. Der Rädelsführer sollte noch härter bestraft werden – mit einer Strafe, die sogar über den Tod hinaus wirkmächtig sein sollte.
Das Burgericht konnte ihn nicht ermitteln und beschloss, dass die Beiden unterm Galgen auf einer Landsknechttrommel um die Art der Hinrichtung würfeln mussten, – der, der die niedrigste Zahl würfelt, sollte gehängt und der „Gewinner“, mit der höheren Zahl erschossen werden. Der Tod war somit für beide Spieler schon gesetzt, es ging aber noch um etwas anderes, das aus heutiger Weltsicht kaum mehr verständlich ist – es war ein Spiel um das Schicksal der Seele. Um dieses zu besiegeln brauchte es drei Würfelrunden –
Durch Erschießen aus dem Leben zu scheiden galt als ehrenvoll. Der Erschossene durfte auf dem „Gottesacker“ beigesetzt werden. So blieb für die Seele die vage Hoffnung bestehen, der ewigen Verdammnis durch die Läuterung im Fegefeuer zu entrinnen und danach ins Himmelreich zu gelangen. Der Tod durch Erhängen galt dagegen als unehrenhaft. Der Leichnam wurde irgendwo verscharrt oder blieb einfach am Galgen hängen und wurde den Vögeln zum Fraß überlassen. Die Seele ging zum Teufel und war für immer verloren – Verdammnis bis in alle Ewigkeit – damals wohl selbst für hartgesottene Landsknechte eine grauenhafte Vorstellung.
Es handelt sich hier um eine wahre Geschichte, die im Landesarchiv BW in Karlsruhe wiederfindet.
Thomas Rees im Juli 2022
Bilder während der Entstehung:
Im Landesarchiv Baden-Württemberg in Karlsruhe fand sich folgende Aufzeichnung dazu:
1677 waren zwei Soldaten der Hochburger Garnison ausgerissen (desertiert). Dabei handelte es sich um Mattias Roser aus Sexau und Niclaus Brucker aus Malterdingen. Nach dem die beiden wieder eingefangen waren, wurde auf der Hochburg nach geltendem Kriegsrecht über das Strafmaß entschieden.
Die dem Gericht vorstehenden Soldaten und Offizier äußerten sich wie folgt: Die Musketiere Georg Franz Niesmberger, Georg Ernst und Georg Kürz votierten dafür das die Beiden arkebusiert werden sollen (Tod durch Erschießen). Die Gefreiten Antony Stauder, Ulrich Groß und Thobias Leon votierten dafür, dass sie arkebusiert werden sollen. Die Corporale Hanns Georg Meyer, Hanns Erny und Elias Tomas votierten, dass, weil keiner der beiden gestehen will welcher den anderen verführt hat, dass sie spielen sollen welcher arkebusiert wird. Sergant Friedrich Wessau (Burgkommandant), Jakob Schleycher und Feldwebel Christoph Würth votierten, dass beide mit dem Strang vom Leben zum Tot gerichtet werden. Leutnant Matthias Anderes votierte, dass die Beklagten mit dem Strang vom Leben zum Tot gerichtet werden sollen.
Folgendes Gerichtsurteil erging nach der Einigung der richtenden Soldaten und Offiziere:
Sergant Friedrich Wessau (Burgkommandant auf Hachberg) ließ die beiden Delinquenten zum Galgen führen und dort mussten beide auf einer Landsknechtstrommel um ihr Schicksal spielen. Der, der die geringste Zahl würfelt soll hängen und der andere soll arkebusiert werden. Beide Soldaten würfelten in der Folge zwei Mal die Eins. Bei dritten Mal würfelt derjenige der dann gehängt wurde wieder eine Eins, der andere eine Zwei und wurde daher arkebusiert.
Das vollzogene Urteil wurde mit dem 29. Januar 1677 dem Markgrafen mitgeteilt.
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Weitere Geschichten um die Burg gibt es bei Führungen durch die Ruine und das Museum.
fuehrung@hochburg.de